Der berühmte Fall des ärztlichen Kunstfehlers ist längst nicht mehr der gefürchtetste unter Medizinern. Gerade bei niedergelassenen Ärzten ist es mittlerweile die Kassenärztliche Vereinigung (KV) selbst, die dem Arzt das Leben unter Umständen schwer machen kann.
Nach Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2004 wurde in § 106a SGB V die bis dahin in § 83 Abs. 2 SGB V geregelte sachlich-rechnerische Prüfung und Berichtigung erheblich ausgeweitet. Die KV nutzt die weitergehenden Befugnisse und hat seitdem insbesondere die „zeitgestützte Plausibilitätsprüfung“ ausgeweitet.
Was so harmlos klingt, hat für viele Ärzte massive Konsequenzen, da bereits bei geringen Überschreitungen der festgelegten Quartalszeiten Regresse drohen. Kürzungen bis auf den Fachgruppendurchschnitt sind leider keine Seltenheit mehr.
Um dies zu vermeiden, bedarf es eingehender rechtlicher Beratung, um hier kein Risiko einzugehen. Aber auch wenn der Regress der KV bereits im Briefkasten liegt, ist nicht alles zu spät. Dann gilt es, mit allen in Betracht kommenden rechtlichen Mitteln den Schaden zu minimieren.
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs werden die Möglichkeiten erörtert. Hierzu kommen wir gerne auch nach Ihren Sprechstunden in Ihre Praxis. Rechtsanwalt Dr. Frank Zander hat durch die langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst nicht nur ein medizinisches Hintergrundwissen, sondern kennt die Probleme des ärztlichen Alltags sehr gut.
Selbstverständlich beraten wir auch in haftungsrechtlichen Fragen. Hier gilt es insbesondere auf Patientenseite eine schnelle und sachliche Lösung zu finden, um den entstandenen Schaden gering zu halten und die Rechte beider Seiten angemessen zu berücksichtigen. Ohne anwaltliche Unterstützung ist dies gerade für Laien sehr schwer.
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