In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist anwaltliche Hilfe unabdingbar. Nicht schon alleine die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft plötzlich gegen einen ermittelt ist belastend genug. Man wird mit Tatsachen konfrontiert und es baut sich eine Drohkulisse auf, die man als Laie kaum mehr durchschauen kann. Wie auch ohne die Ermittlungsakten zu kennen? Würden Sie blind Auto fahren? Warum dann also blind in einem Ermittlungsverfahren Äußerungen abgeben? Egal, was Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sagt – sagen Sie nichts ohne einen Anwalt!
Ein Anwalt kann erst einmal Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und sieht dann, was Ihnen genau zur Last gelegt wird und vor allem wie die Beweislage ist. Entsprechend kann dann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Ohne Akteneinsicht ist dies nicht möglich, weswegen Ihnen jeder seriöse Anwalt zunächst einmal dazu rät, Akteneinsicht zu beantragen.
Auch im Strafrecht hören wir uns zunächst Ihr Problem an und schlagen dann den geeigneten Weg vor. Hier erfahren Sie von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen. Die Einsichtnahme in die Akten kostet nicht viel, für alles andere wird in einem persönlichen Gespräch eine Lösung gefunden.
Unter Umständen kommt auch eine Pflichtverteidigung in Frage. In einem solchen Fall müssen nicht Sie, sondern der Staat die Kosten des Anwalts tragen. Wir erklären Ihnen, unter welchen Umständen die Bestellung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt.
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