Es hat wohl schon fast jeder getan – Musik im Internet „gezogen“. Das Fatale dabei – meist geschieht hierbei auch zeitgleich ein Upload des geschützten Werkes. Oder offiziell: Das öffentliche Zugänglichmachung eines oder mehrerer Musiktitel/Musikalbum/Mp3. Lange hat es gedauert, bis es legale Möglichkeiten für solche Downloads gab, nach wie blüht der Tausch in Musikbörsen (peer-to- peer Netzwerke) wie eMule, bittorrent oder andere Netzwerke. Nur ist dieser Tausch nicht immer legal. Viele machen es und immer mehr werden dabei erwischt. Die Folge: eine teure Abmahnung von Anwaltskanzleien wie Rasch, Waldorf Frommer, Kornmeier und Partner etc. die solche peer-to-peer Netzwerke überprüfen lassen. In vielen Fällen ist eine solche Abmahnung dann auch berechtigt, von Rechtsmissbrauch kann selten die Rede sein.

Die Anwälte bei Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte haben sich seit ihrer Zulassung konsequent auf das Internetrecht spezialisiert und vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Diese Spezialisierung bietet Ihnen schnelle und kostengünstige, vor allem aber kompetente Hilfe, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bedauerlicherweise finden sich auch unter Anwälten so genannte “schwarze Schafe”, die Abgemahnten ihre “Hilfe” anbieten. Nicht selten sind hierbei Anwälte am Werk, die vom Urheberrecht schlicht keine Ahnung haben und ihre Mandanten mit falschen Ratschlägen in teure Prozesse treiben. Auch wenn Abmahnungen im Filesharing-Bereich mittlerweile zum Alltag vieler Internet-Nutzer gehören – zum anwaltlichen Alltag gehören sie bei zahlreichen Kollegen gerade nicht. Gehen Sie im Falle einer Abmahnung daher zum Spezialisten! Die Kanzlei Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Filesharing-Abmahnung und hilft Ihnen individuell zugeschnitten auf Ihre Abmahnung – nicht mit Serienbriefen und Textbausteinen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Frank Zander